Jahresabschluss

Die von uns erstellten Jahresabschlüsse enthalten im Regelfall folgende Positionen:

Einnahme-Überschuss-Rechnung Bilanz
• Einnahme-Überschuss-Rechnung
• Kontennachweis zur Einnahme-
  Überschuss-Rechnung
• Anlagenspiegel
• Bilanz
• Gewinn- und Verlust-Rechnung
• Kontennachweis zur Bilanz
• Kontennachweis zur Gewinn- und
  Verlust-Rechnung
• Anlagenspiegel
• Ggf. Erläuterungen zur Bilanz und
  Gewinn- und Verlust-Rechung
• je nach Gesellschaftsform evtl.
  • Anhang
  • Lagebericht

Das Ergebnis des Jahresabschlusses ist Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Steuer. Darüber hinaus ist für Gewährung von Krediten die Vorlage des Jahresabschlusses nach dem Kreditwesengesetz vorgeschrieben. Wegen der teilweise unterschiedlichen Zielsetzung führen wir ggf. schon vor der Erstellung beratende Gespräche mit Ihnen.
Darüber hinaus erstellen wir auch Sonderbilanzen wie Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen und Liquidationsbilanzen.